Mitarbeitergeschenke steuerlich absetzbar: Was ihr wissen müsst
Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information. Für verbindliche steuerliche Beratung wendet euch bitte an euren Steuerberater.
Firmengeschenke für Mitarbeiter sind nicht nur eine schöne Geste – sie können auch steuerlich vorteilhaft sein. Wer die Regeln kennt, spart bares Geld und vermeidet ärgerliche Nachzahlungen.
Die 50-Euro-Freigrenze für Sachgeschenke
Sachgeschenke an Mitarbeiter sind bis zu einem Wert von 50 € pro Person und Monat lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei – vorausgesetzt, es handelt sich um Sachleistungen (keine Bargeld-Äquivalente wie Gutscheinkarten mit Barauszahlungsoption).
Wichtig: Die 50-Euro-Grenze gilt pro Monat und Mitarbeiter. Wer also zu Weihnachten, zum Geburtstag und zum Jubiläum schenkt, muss darauf achten, dass die Grenze im jeweiligen Monat nicht überschritten wird.
Was zählt als Sachgeschenk?
- ✅ Personalisierte Tassen, Thermoflaschen, Geschenksets
- ✅ Gutscheine für bestimmte Waren oder Dienstleistungen (mit Einschränkungen)
- ✅ Eintrittskarten, Veranstaltungstickets
- ❌ Bargeld oder bargeldähnliche Gutscheine (z.B. Visa-Prepaid-Karten)
- ❌ Tankgutscheine mit Barauszahlungsoption
Geschenke an Geschäftspartner & Kunden
Geschenke an Geschäftspartner und Kunden können als Betriebsausgabe abgesetzt werden – allerdings nur bis zu 35 € pro Person und Wirtschaftsjahr (netto, ohne MwSt. bei vorsteuerabzugsberechtigten Unternehmen).
Wird die 35-Euro-Grenze überschritten, entfällt der Betriebsausgabenabzug vollständig für diesen Empfänger – also lieber knapp darunter bleiben.
Pauschalversteuerung mit 30 %
Wenn ihr Geschenke an Geschäftspartner machen wollt, die über 35 € liegen, könnt ihr die Steuer pauschal mit 30 % (zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer) übernehmen. Der Empfänger muss das Geschenk dann nicht versteuern.
Praktische Checkliste für steueroptimierte Firmengeschenke
- Sachgeschenk wählen (kein Bargeld oder bargeldähnliche Gutscheine)
- Wert pro Mitarbeiter und Monat unter 50 € halten
- Alle Geschenke ordentlich dokumentieren (Empfänger, Anlass, Wert)
- Belege aufbewahren
- Bei Kundengeschenken: 35-Euro-Grenze pro Person und Jahr im Blick behalten
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